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Israel und die Absicht zum Völkermord

Mit der Staatsgründung und „der Aufnahme Israels in die UNO haben sie sich verpflichtet, die UNO-Charta und das Völkerrecht anzuerkennen und es verpflichtend auch durchzuführen. Allerdings muss man sagen, seit dem Datum haben sich die Israelis nie um das Völkerrecht gekümmert. Es gibt keinen Staat, der so viel wegen Rechtsverletzung verurteilt worden ist durch die UNO Generalversammlung. Im Sicherheitsrat gelang das nie, weil ihm immer die USA zur Seite sprang.“ Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech, 11.3.24, Club Voltaire.

Im Zusammenhang mit Israels Vergeltungskrieg auf die Massaker des 7. Oktober hin sahen sich Kanzler Scholz und US-Präsident Biden Israel zwar genötigt, Israel aufzufordern, das Völkerrecht zu beachten. Im gleichen Atemzug versicherte Scholz aber, er habe „keinen Zweifel, dass die israelische Armee die Regeln des Völkerrechts beachte.“ Die Fakten allerdings lassen keine Zweifel daran, dass das Gegenteil der Fall ist.

Wie eklatant die Verstöße im laufenden Gaza-Krieg sind, wird in der Klageschrift Südafrikas an den Internationalen (UN-)Gerichtshof (IGH) überdeutlich, die Norman Paech in seinem Vortrag erläutert hat. Entscheidend für den Völkermord-Vorwurf dabei sind nicht nur das Ausmaß der Kriegsverbrechen, sondern eben die politische Absicht, mit der sie begangen wurden und werden. Dazu haben die Kläger aus Südafrika entsprechende Absichtsäußerungen israelischer Staatsbeamter und anderer Personen ausführlich im Abschnitt D des Kapitels III ihrer Klageschrift aufgeführt, den wir hier in einer deutschen Übersetzung (Quelle: Sand im Getriebe) dokumentieren. Darin heißt es:

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Bodentruppen in die Ukraine?

Opfer für einen erneuten Versuch, das russische „Böse“ durch das „westliche Gute“ zu besiegen? – Nein Danke!

Frankreichs Präsident Macron erklärte am 26. Februar 2024, er wolle nicht ausschließen, dass Frankreich mit Boden­truppen in den Ukraine-Krieg eingreifen würde. Auch Kampftruppen sind Bodentruppen.

Als Grund nannte er, dass möglicherweise nur so eine Niederlage der Ukraine verhindert werden könne. Ein Sieg Russ­lands, d. h. die erzwungene Anerkennung der territorialen Gewinne Russlands, würde den Appetit Russlands steigern, die gesamte Ukraine, die baltischen Länder, Polen und schließlich auch Deutschland anzugreifen. Oder, wie Macron sagte, man müsse einem Land, das keine Grenzen respektiert, Grenzen aufzeigen.1 Macron ist Oberbefehlshaber der französischen Streitkräfte. Sein Vorstoß richtete sich an die Staaten der EU, nicht an die NATO.

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Der Geist der Nakba – eine persönliche Betrachtung von Shir Hever

Titelfoto: pixabay 342813

Nachdem wir unsere Broschüre „Nakba 2.0?“ über die Ereignisse in den Jahren 1947/48 als ursächlich für den jetzigen Gaza-Krieg veröffentlicht haben, haben wir uns entschlossen, mit freundlicher Erlaubnis des Autors einen Vortrag von Dr. Shir Hever zu verlinken, den der Autor am 24.5.2023 in Bonn gehalten hat. Er analysiert die Bedeutung der Nakba für Palästinenser, Israelis und Deutsche im Zusammenhang mit seinen persönlichen Erfahrungen. Uns hat er sehr berührt.

Die Geschichte der Nakba ist nicht meine Geschichte. Ich bin kein Palästinenser, ich habe diese Schrecken nicht erlebt. Ich bin in Israel, in Jerusalem, aufgewachsen und habe die Nakba erst in einem langsamen Prozess kennengelernt, der mich viel mehr über die israelische Gesellschaft und ihre Fähigkeit, Geschichte zu verdrängen gelehrt hat als über die palästinensische Geschichte. Darüber werde ich hier schreiben.

Als ich in Jerusalem aufwuchs, habe ich das Wort Nakba nicht ein einziges Mal gehört. Ich bin in einer linken, kritischen Familie aufgewachsen, und meine Eltern haben die Frage diskutiert, ob die palästinensischen Flüchtlinge 1948 aus eigenem Antrieb geflohen sind oder ob sie gewaltsam deportiert wurden.

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Mehr über Dr. Shir Hever: www.shirhever.com

Zwei Jahre Krieg sind zwei Jahre zu viel!

Wir veröffentlichen hier die Erklärung der bundesweiten Attac-AG Globalisierung & Krieg zum 2. Jahrestag des russischen Einmarschs in die Ukraine, weil wir sie für wichtig und absolut verbreitenswert halten.

Kleines „Haar in der Suppe“: Aus unserer Sicht fehlt ein Hinweis darauf, dass auch die Anerkennung des Völkerrechts auf Selbstbestimmung der russisch-sprachigen Bevölkerung in den umkämpften Gebieten im Donbass und auf der Krim Gegenstad von Verhandlungen sein müsste.

Erklärung im pdf-Format herunterladen

Erklärung hier

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Von selbst erschaffenen „Monstern“ und längst gefassten Zerstörungszielen

Unsere A5-Broschüre „‘Nakba 2.0?‘ Israel: ethnische Säuberung als politisches Programm und die deutsche Staatsräson“ erfreut sich für uns überraschender Nachfrage. Wir haben eine dritte Ausgabe von 200 Stck. in Auftrag gegeben, die in der KW 7 ausgeliefert wird.

In Ergänzung zu unserer Schrift wollen wir hier folgende Fragen aufgreifen:

  1. Ist die Zerschlagung der Hamas tatsächlich das Hauptziel der israelischen Regierung und welche Rolle spielt die UNRWA dabei?
  2. Warum gibt es überhaupt eine UNRWA? Warum steht sie jetzt im internationalen Fadenkreuz?
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„Nakba 2.0?“

Israel: ethnische Säuberung als politisches Programm und die deutsche Staatsräson

Vorbemerkung

In der Broschüre wird sehr oft von „Flüchtlingen“ gesprochen. Das rührt von der Übersetzung des englischen Wortes „refugees“ her. Es ist dieser Begriff, der von den Organisationen der Vereinten Natio­nen und deshalb auch in der Fachliteratur für die Palästinenserinnen und Palästinenser benutzt wird, die eben nicht freiwillig ihre Heimat verlassen haben, sondern mit Waffengewalt und Terror VERTRIEBEN wurden. Es handelt sich al­so genau besehen immer um Vertriebene.
Die erste große Vertreibung (über 750.000) am Vorabend sowie unmittelbar nach der Staatsgründung Israels wird von den Betrof­fenen „Nakba“ genannt, was auf arabisch so viel wie Katastrophe bedeutet.

Palästinenser – Volk von Flüchtlingen und Vertriebenen

Die Wurzeln des heutigen Nahostkonflikts liegen in den Umständen der Staatsgründung Israels. Diese Um­stände führten dazu, dass das palästinensische Volk seither zum größten Teil ein Volk von Geflüch­teten bzw. Vertriebenen und ihren Nachkommen ist. Sie leben vor allem im Gazastreifen, im Westjordanland und in den dortigen Flüchtlingslagern sowie in denen Libanons, Syriens und Jorda­niens (58 Lager). Insgesamt sind es über zehn Millionen Menschen von (nach Angaben des Palästi­nensischen Zentralbüros für Statistik) welt­weit 13,8 Millionen Palästinensern Mitte 2021. Die Ursa­chen für diese untragbare Entwicklung zu verste­hen, kann dazu beitragen, Lö­sungen zu finden, es sei denn Vorverurteilungen von Israelkritik als „Antisemi­tismus“, Beschimpfungen und Systeme falscher Behaup­tungen behalten die Oberhand. Wir lehnen es ab, sich zwischen „pro­israelisch“ oder „propalästinensisch“ entscheiden zu müssen, oder an­ders gesagt: zwi­schen einer rechtsradikal-bis-fa­schistischen israeli­schen Regierung, die weiterhin das Ziel eines archaisch-re­ligiösen Eretz-Israel in alttestamentlichen Grenzen verfolgt, und dem archa­isch-religiösen Dschihad (dem „Heili­gen Krieg“) der Hamas für einen islamischen Staat in Palästina.

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Das Bürgergeld ist im Visier

Goldene Hängematte für Arbeitslose - KLARtext-Aktion vor dem hessischen Landtag 1993

Foto KLARtext: Goldene Hängematte für Arbeitslose – KLARtext-Aktion vor dem hessischen Landtag 1993

Gegenwärtig erleben wir mal wieder eine Kampagne gegen „die faulen Armen“. Das Bürgergeld ist im Visier. Es wird behauptet, viele Erwerbstätige wollten nicht mehr arbeiten. Sie hingen lieber in der Hängematte des Bürgergeldes ab und peppten ihr Einkommen eventuell noch durch Schwarzarbeit auf. Grund dafür: Das Bürgergeld sei zu hoch und der Abstand zwischen dem Arbeitslohn und dem Bürgergeld stimme nicht mehr. Das Lohnabstandsgebot sei verletzt.

Einen Auftakt zu der Kampagne in der Presse bildete ein Artikel von Dietrich Creutzberg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. September. Darin wird eine Vergleichsrechnung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft wiedergegeben zwischen dem Anspruch auf Bürgergeld für eine Familie mit zwei heranwachsenden Kindern und einer gleich großen Familie, die von dem Mindestlohn von 12 Euro bei einer Arbeitswoche von 38,5 Stunden lebt.

Die Bürgergeldfamilie erhält danach als Regelentgelt 1.742 Euro. Dazu 1.190 Euro Miet- und Heizkosten in Hamburg für eine Wohnung mit 95 m². Zusammen also 2.932 Euro.

Der Erwerbstätige bekommt 1.585 Euro netto aus dem Arbeitslohn. Kindergeld sind 500 Euro. Als Wohngeld erhält er 793 Euro Mietzuschuss. Insgesamt ergibt das 2.878 Euro, also 54 Euro weniger als der Bezieher von Bürgergeld. Dann behauptet Creutzberg, der Erwerbstätige habe Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld. Damit erhielte er zwar ein um 378 Euro höheres Gesamteinkommen als der Bürgergeldhaushalt, das sei aber, so folgert Creutzberg, als „Arbeitsanreiz“ zu wenig. Die Menschen flüchteten lieber in das Bürgergeld. Zur Festigung dieser These liefert die FAZ nun regelmäßig dubiose Berichte von Unternehmern, die diese These aus „eigener Erfahrung“ untermauern sollen.

Die Zahlen von Creutzberg sind in zwei Punkten zu kritisieren:

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Nachruf des GEW-BV Frankfurt (M.)

In der aktuellen Lehrer-Zeitung des GEW-Bezirksverbandes Frankfurt (FLZ) ist ein Nachruf auf KLARtext e. V. abgedruckt. Darin heißt es:

„Der KLARtext-Verein mit Rainer Roth und Reinhard Frankl an der Spitze hat sich aufgelöst. Die GEW hat über Jahrzehnte mit KLARtext zusammengearbeitet. Rainer Roth war als Redner auf Veranstaltungen gefragt. Im Unterricht konnten die doppelseitigen Flugblätter zu aktuellen wirtschafts- und sozialpoliti- schen Themen gut eingesetzt werden. Selbst auf dem Heddernheimer Faschingsumzug ist der Verein aufgetreten. Den KLARtext-Blog wird es weiterhin geben.“

Im Folgenden wir unser Beitrag vom 22. Oktober 2023 zitiert.

Außerdem ist die Vorderseite unseres Flugblattes „Die Landeskasse ist leer – wer hat hineingegriffen?“ aus dem Jahre 2003 als „immer noch aktuell“ abgedruckt.

Wir danken dem Redaktionsteam, insbesondere Kollegen Herbert Storn.

Übertritt der Krim zu Russland 2014: Selbstbestimmungsrecht oder Annexion?

Unser erster Blog-Beitrag nach Auflösung des KLARtext-Vereins enthält einen chronischen Abriss der zahlreichen Versuche der Krim seit 1991, ihre Selbstverwaltungsrechte auf dem Boden der Ukraine zu stärken bzw. eine Wiedervereinigung mit Russland anzustreben. Der gewaltsame Sturz der Regierung Janukowytsch im Februar 2014 machte alle Hoffnungen auf Anerkennung einer umfangreicheren Autonomie zunichte. Er führte seinerseits zum Sturz der Kiew verpflichteten Regierungsbehörde auf der Krim und zu einem Referendum, das sich klar gegen den Verbleib in der Ukraine und für den Wiederanschluss an Russland aussprach.


Die Einschätzung des Westens, es hätte sich bei dem 2014 erfolgten Anschluss der Krim an Russ­land um eine Annexion gehandelt, war die Begründung für die folgenden Wirtschafts-Sanktionen. Was aber, wenn der Beitritt zu Russland ein legitimer Ausdruck des Völkerrechts in Form des Selbstbe­stimmungsrechts der Völker gegen die Unterdrückung nationaler Minderheiten war?

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Achtung – KLARtext-Dementi!

Der Name „Klartext“ ist nicht geschützt. So gibt es z. B. einen DGB-Newsletter mit diesem Namen, einen Klartext-Verlag oder eine Westermann-Schulbuch-Produkt-Reihe. Mit alledem hat unser Verein KLARtext e. V. nichts zu zun. Schon gar nicht mit einer so genannten „Bürgerzeitung“ unter diesem Namen, die auch für die Region Rhein-Main eine Lokalausgabe vorhält: „KLARTEXT RHEINMAIN. Die Bürgerzeitung für Rhein-Main.“ wird seit einiger Zeit von „Rhein-Main-steht-auf“ und „Aschaffenburg-steht-auf“ verteilt.

Die bundesweite Internet-Adresse www.klartext.info ähnelt tatsächlich der Unsrigen sehr, die der Rhein-Main-Ausgabe www.klartext-rheinmain.de knüpft wohl an unsere häufige Zusammenarbeit mit dem Rhein-Main-Bündnis an und schafft so Verwirrung unter Menschen, die unsere Flugblätter und Broschüren kennen. Wir erklären: Mit diesen Plattformen, Zeitungen und Flugzetteln haben weder KLARtext e. V. (www.klartext-info.de) noch das „Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne“ organisatorische, persönliche oder gar inhaltliche Verbindungen.

Behauptungen, ein Vorstandsmitglied von KLARtext e. V. wäre dort redaktionell tätig oder „Die positionen dieser leute (www.klartext.info, red.) decken sich mit denen der klartext redaktion (klartext-info.de, red.).“ sind regelrecht falsch und müssen als gezielte Desinformation und Diffamierung betrachtet werden, die die Grenze zum Rufmord überschreiten. Sie verstärken zudem eine Verwirrung stiftende Absicht hinter der Ähnlichkeit in der Namesnennung der offensichtlichen AfD-orientierten Zeitung (Herausgeber von https://www.klartext-rheinmain.de/ nach deren Impressum: Chris Barth c/o autorenglück.de Franz-Mehring-Str. 15 01237 Dresden(!!)).

Die oberflächliche Übernahme von Argumentationslinien durch extrem Rechte und Faschisten (z. B. NPD) sind uns schon seit unseren Veröffentlichungen und Aktionen gegen die Agenda 2010 bekannt. Wer nun die Verbindungen staatlicher Dienste mit der NPD kennt im Zusammenhang mit uralten Querfrontstrategien (vgl. Querstellen: JA! – Querfront: NEIN!) , ist sicher nicht überrascht von diesen neuerlichen Verwirrungs- und Übernahmetaktiken.