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Rainer Roth

Hartz IV erkennt biologische Grundbedürfnisse von Kindern nicht an

Mit Einführung von Hartz IV im Januar 2005 kürzten SPD, Grüne sowie CDU/CSU und FDP den Regelsatz von Schulkindern unter 14 auf das Niveau von Säuglingen. Auch der Regelsatz der Jugendlichen von 14 bis 17 wurde um über 11% auf das Niveau des Regelsatzes von erwachsenen Haushaltsangehörigen abgesenkt. Die Kürzung bedeutete, dass die herrschenden Parteien ab dem Schulalter biologische Grundbedürfnisse von Kindern, d.h. ihren Wachstumsbedarf, nicht mehr anerkannten. Die Behauptung, kein Kind würde zurückgelassen, die Bildung aller Kinder werde gefördert, erwies sich als bloße Phrase.
Die alte Sozialhilfe hatte Schulkindern unter 14 und Jugendlichen aufgrund ihres höheren Energiebedarfs noch höhere Bedarfe zuerkannt. Hartz IV beseitigte das und knüpfte an den Richtsatzerlass von 1941 an, der bis Ende 1955 galt. Dieser rechnete sogar allen Schulkindern unter 16 Jahren den gleichen Bedarf zu wie Säuglingen. Der Bedarf aller Personen über 16 wurde ebenfalls gleichgesetzt. Der Erlass schrieb die in der Weimarer Republik  vorherrschenden, von den Kommunen festgesetzten Richtsätze reichseinheitlich vor.

SPD, Grüne und die Christenparteien rechtfertigten die Aberkennung biologischer Grundbedürfnisse mit haltlosen Behauptungen. Das sei „gerecht“ und „wissenschaftlich“, würde dem „soziokulturellen Existenzminimum“ entsprechen, würde den Bedarf decken und müsste von den Eltern eben durch Einsparungen bei anderen Ausgaben ausgeglichen werden (vgl. Hartz IV, „Fördern durch Kürzen“, Juli 2008, 12-17, www.kinderarmut-durch-hartz4.de).

Widerstand

Der Widerstand gegen Hartz IV richtete sich zu Anfang vor allem gegen den herunter manipulierten Eckregelsatz. Von seiner Höhe hängen ja auch die Kinderregelsätze prozentual ab. Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaftsführungen und Kinderschutzverbände machten den „Skandal Kinderarmut“ nicht an der Aberkennung des Wachstumsbedarfs von Kindern ab dem Schulalter fest, sondern an der sprunghaft gewachsenen Zahl armer Kinder und der Behandlung der Kinderbedarfe als Prozentsätze des Eckregelsatzes.
Anfang 2008 bildete sich ein Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV, bestehend aus dem Aktionsbündnis Sozialproteste, dem Arbeitslosenverband, dem Erwerbslosenforum Deutschland, dem Rhein-Main-Bündnis und Tacheles. Es brachte Ende April 2008 eine Plattform heraus, in der die sofortige Rücknahme der Kürzung der Regelsätze von Kindern ab dem Schulalter gefordert wurde (http://www.die-soziale-bewegung.de/2008/kuerzung_schulkinder/kuerzungen-bei-schulkindern-2009-03-09.pdf). Die Plattform griff die vorgeschobenen Begründungen der Regierung an und den Rückfall in die Zeit von Weimar und des Faschismus. Das Bündnis stellte in der Plattform zwar fest: „Alle Regelsätze, auch die von Erwachsenen, sind viel zu niedrig und müssen deutlich erhöht werden,“ konzentrierte sich aber auf die gekürzten Kinderregelsätze, weil es in der Aberkennung biologischer Grundbedürfnisse den schwächsten Punkt der Regelsatzfestsetzung sah. Die Möglichkeit, wenigstens hier einen Erfolg zu erzielen, schien am Ehesten gegeben.
Das Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV hat über 250 Organisationen, Organisationsgliederungen und Initiativen für die Unterstützung der Plattform gewinnen können, darunter GEW und NGG. Ferner wurden weit über 6.000 Unterschriften  gesammelt.

Ablehnung zu unterstützen

Das Bündnis hat im Juni 2008 alle Bundestagsabgeordneten aus CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen die Frage gestellt, warum sie Kindern ab dem Schulalter mit  Hartz IV den Wachstumsbedarf aberkannt haben. Es forderte sie auf, die Plattform zu unterschreiben und sich für die sofortige Rücknahme der Kürzungen einzusetzen.
Wir erhielten Antworten u.a. von Merkel, Pofalla (CDU), Seehofer, Singhammer (CSU), Oppermann (SPD), Niebel (FDP), Kurth, Künast  (Die GRÜNEN). Niemand hielt es für nötig, auf unsere Frage einzugehen. Niemand war bereit, sich für die sofortige Rücknahme der Kürzungen bei Schulkindern aus Armutsfamilien einzusetzen. Alle nutzten vielmehr nur die Gelegenheit, uns die programmatischen Vorstellungen und die Verdienste ihrer eigenen Parteien im „Kampf gegen Kinderarmut“ zu erläutern. Motto: Bürger fragen – wir antworten nicht. Indirekt jedoch wurde die Kürzung gerechtfertigt als Beitrag, "Familien (zu) stärken und ihnen mehr Freiheit (zu) geben, selbst zu entscheiden, wie sie ihr Leben organisieren." (Pofalla), "allen Kindern gleiche Teilhabechancen zu ermöglichen" (Oppermann) und den "Anreiz, durch Arbeit eigenes Einkommen zu erwirtschaften,“ zu stärken (Niebel).

Später schrieben wir auch alle Abgeordneten der Linkspartei an. Nach teilweise zähen Mailwechseln haben immerhin 18 ihrer 53 Abgeordneten die Plattform unterschrieben. Typisch für Reaktionen war auch hier, dass angeblich die Linke die Position des Bündnisses eh schon vertreten würde. Das entsprach nicht den Tatsachen. Die häufig kuriosen Manöver von MdB's aller Bundestagsparteien und unsere Antworten sind auf der Website www.kinderarmut-durch-hartz4.de dokumentiert. Dort haben wir auch zu den Positionen der Bundestagsparteien zur Kinderarmut in Bezug auf unsere Forderungen Stellung genommen.

Kein Wohlfahrtsverband hat sich auf Bundesebene für die sofortige Rücknahme der Kürzungen einsetzen wollen, folglich auch nicht die Nationale Armutskonferenz. Stellvertretend erklärte die Vorsitzende des Paritätischen, die ehemalige SPD-Landesministerin Merk: „Angesichts unseres im Ergebnis deutlich weitergehenden … Ansatzes bitte ich um Verständnis, dass wir keine Veranlassung sehen, die in der Kampagne erhobenen Forderungen nach einer schlichten Rücknahme der Kürzung zu unterstützen.“ Nur einen „weitergehenden Ansatz“ zu verfolgen, bedeutete aber, die Linderung des Problems in  eine ungewisse Zukunft zu verschieben und sie Kommissionen zu überlassen, die noch gar nicht existieren.
Bei links stehenden Menschen war die Haltung weit verbreitet, dass es sich nicht lohne, für die Rücknahme einer monatlichen Kürzung von 35 Euro bei Kindern zu kämpfen. Notwendig sei viel mehr z.B. die Abschaffung von Hartz IV, ein bedingungsloses Grundeinkommen, eine Kindergrundsicherung, eine völlige Neuermittlung des Kinderbedarfs usw. Dass angesichts der Schwäche der sozialen Bewegung gerade die Teile von Hartz IV angegriffen werden sollten, bei denen die Regierung am Schwächsten ist, stieß auf breites Unverständnis. Die Aberkennung des Wachstumsbedarfs von Kindern ist ein solcher Punkt. Andere kritisierten, wir würden die Erwachsenen vergessen bzw. die Alten usw. und unterstützten deshalb unsere Forderung nicht. Die Beschränkung auf ein Teilziel, um den notwendigen Druck ausüben zu können, bedeutete für das Bündnis jedoch keinesfalls, dass weitergehende bzw. andere Forderungen fallen gelassen oder nicht weiterhin vertreten werden sollten.

Der DGB-Bundesvorstand lehnte wie andere auch die Unterstützung der Plattform ab, weil wir angeblich einen „grundfalschen historischen Vergleich“ mit Weimar und dem Faschismus vorgenommen hätten. Die Gleichsetzung des Bedarfs von Schulkindern mit Säuglingen, die deutschlandweit von 1941 bis 1955 galt, ist eine unbestreitbare Tatsache und nicht ein falscher Vergleich von politischen Systemen. Diejenigen, die sich darüber empören, nehmen damit SPD, CDU/CSU und Grüne aus der Schusslinie, obwohl sie objektiv auf den Richtsatzerlass von 1941 zurückgegriffen haben.

Der Vorsitzende von ver.di war besonders originell. Er ließ über seine Büroleiterin mitteilen: „Die Gewerkschaft ver.di widmet sich dem Thema Bekämpfung der Kinderarmut über die Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.“ Ein Stundenlohn von 7,50 Euro brutto, der nicht einmal reicht, Lohnempfänger selbst aus dem Hartz IV-Niveau herauszubringen, soll auch noch der „Bekämpfung der Kinderarmut“ dienen. So viel Unsinn kann einem die Sprache verschlagen.
Fast alle Medien haben unsere Kampagne und unsere Pressemitteilungen vollständig ignoriert. Sie wollten die Aberkennung des Wachstumsbedarfs von Kindern durch die herrschenden Parteien nicht zum Thema machen.
Unsere eigene Website war das wichtigste Medium, die Forderungen der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Hier konnte unsere Meinung nicht unterdrückt oder verfälscht werden. Entsprechend sauer waren Vertreter der Linkspartei und der Grünen, die unter dieser Meinungsfreiheit gelitten haben. Mediale Unterstützung gab es nur bei einigen alternativen Radiosendern und anderen Websites.
Warum die massive Ablehnung unserer Forderung, Selbstverständliches anzuerkennen? Unabhängig von den subjektiv vertretenen Absichten: Die verantwortlichen Regierungsparteien wurden aus der Schusslinie genommen.  Die Ablehnung, dieses Thema aufzugreifen, hält auch unter dem Teppich, dass die Kürzung letztlich erfolgt ist, um dem Interesse des Kapitals an Lohnsenkungen nachzukommen. Motto: „Klar ist, je höher die Grundsicherung ausfällt, umso mehr sinkt die Bereitschaft, auch zu einem geringeren Lohn zu arbeiten“ (FAZ 05.12.2007). Gerade bei Kindern muss also gekürzt werden. Die Aberkennung des Wachstumsbedarfs von Kindern wirft ein schlechtes Licht auf die „soziale Marktwirtschaft“.
Angesichts der massiven Widerstände gegen die Forderung nach Rücknahme der Kürzungen der Kinderregelsätze bzw. der Zurückhaltung, offen für sie einzutreten, hat das Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV mit geringen Kräften eine maximale Wirkung erzielt.
Es ist sehr positiv, dass zahlreiche Gruppierungen von Erwerbslosen und Gewerkschaftsgliederungen sich dem herrschenden Interesse nicht unterordnen wollten. Das trifft auch auf eine Reihe von Ortsverbänden der Linken zu. Allerdings haben viele Verbände die Plattform nur unterschrieben, ohne wirklich etwas dafür zu tun. Sonst wären erheblich mehr als 6.000 Unterschriften gesammelt worden.

Erfolg

Im Januar 2009 gaben Christenparteien und SPD nach und nahmen die Kürzung bei Schulkindern unter 14 weitgehend zurück. Sie gestehen ihnen ab 1. Juli 2009 (nach der Erhöhung des Eckregelsatzes auf 359 Euro) 251 € statt der geforderten 260 € zu. Sie hoben sogar den Regelsatz von 6-Jährigen von 60 auf 70% des Eckregelsatzes an, ohne dass es gefordert war. Die haltlosen Rechtfertigungen wurden (vorübergehend) begraben. Der Verweis auf Flachbildschirme, Alkohol und Zigaretten, in die Eltern jede Erhöhung eines Kinderregelsatzes angeblich sofort umsetzen würden, verschwand wieder in der Demagogen-Trickkiste.
Allerdings wurde der Regelsatz nicht angehoben, um das Wachstum von Kindern zu fördern. Als Teil des Konjunkturpakets II sollte die Wiederanhebung ausschließlich das Wachstum (und die Renditen) der Wirtschaft fördern. Deshalb wurde sie auch bis 2011 befristet. Wachstumsbedarf ist bekanntlich nicht befristet, wohl aber die gegenwärtige Krise.

Dennoch: die Rücknahme dieser Kürzung ist der z.Zt. bedeutendste praktische Erfolg aller, die gegen das Regelsatzniveau von Hartz IV kämpfen. Auf der Basis des Drucks aller gegen Kinderarmut kämpfenden Kräfte hat die Zuspitzung durch die Plattform des Bündnisses den Ausschlag dafür gegeben, dass wenigstens ein Kinderregelsatz wieder angehoben wurde.

Auch Jugendliche haben einen Wachstumsbedarf

Die Bundesregierung hält jedoch die Kürzung des Regelsatzes von Jugendlichen auf den von erwachsenen Haushaltsangehörigen aufrecht. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung haben Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren einen durchschnittlichen Kalorienbedarf von 2.700 kcal, Erwachsene aber nur von 2.200 kcal. Dieser Aufbaubedarf rechtfertigt, wie in der früheren Sozialhilfe anerkannt, einen höheren Regelsatz als den von erwachsenen Haushaltsangehörigen. Das wird von der Bundesregierung weiterhin abgestritten. Von der Leyen gab als Begründung für die Kürzung an, mit höheren Kinderregelsätzen „würde Armut zementiert, weil der Anreiz fehle, Arbeit aufzunehmen“ (tagesspiegel 02.02.2009). Die Anerkennung des Wachstumsbedarfs von Jugendlichen fördert also angeblich die Faulheit der Eltern und der Jugendlichen selbst. Die Arbeitslosigkeit steigt, weil Banken sich verzockt und Konzerne ihre Überkapazitäten abreißen, und die „Familien“ministerin phantasiert über die „freiwillige Arbeitslosigkeit“ der Eltern, weil es ihren Kindern zu gut ginge.
Das Bündnis gegen Kinderarmut hat am 14. März 2009 in über 50 Städten und Orten einen Aktionstag durchgeführt. Unsere Hauptforderung war, auch die Streichung des Wachstumsbedarfs von Jugendlichen zurückzunehmen. Ein darauf bezogenes Flugblatt kann kostenlos bezogen werden (info@klartext-info.deDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.). Die Bundesregierung muss gezwungen werden, wenigstens grundsätzlich das Selbstverständlichste vom Selbstverständlichen ausdrücklich wieder anzuerkennen, dass nämlich Kinder die Eigenschaft haben zu wachsen, bis sie erwachsen sind.

Wie weiter?

Die regierenden Parteien haben ihre Grundeinstellung, die Ausgaben für Armutsfamilien nach Möglichkeit zu beschneiden, in keiner Weise aufgegeben. Zu einem Eingeständnis, dass es falsch ist, Grundbedürfnisse von Kindern nicht zu befriedigen, sind sie nicht fähig. Entscheidend ist für sie, die Kapitalverwertung zu stärken,  d.h. Druck auf die Senkung von Löhnen aufzubauen und den „Steuerzahler“ zu schonen, d.h. neue Gewinnsteuersenkungen zu ermöglichen und Schulden abzutragen. Das wird zu einer neuen Offensive zu Regelsatzsenkungen nach den Bundestagswahlen führen, um die Folgen der Krise auch auf die Armutsfamilien abzuwälzen.
Die Initiatoren des Bündnisses gegen Kinderarmut durch Hartz IV sind sich einig, dass sie ihren Schwerpunkt auf die Erhöhung des Eckregelsatzes auf mindestens 500 Euro verlagern müssen, kombiniert mit der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro. Die Forderung nach der sofortigen Rücknahme der Kürzung bei Jugendlichen bleibt bestehen. Ein entsprechendes Flugblatt wurde am 1. Mai in weit über 30 Städten und Orten verteilt (http://www.die-soziale-bewegung.de/2009/regelsatz/500Euro_Eckregelsatz.pdf )

 

Dieser Aufsatz wird in folgendem Buch erscheinen:
Werner Rügemer (Hrg.): "Arbeits-Unrecht.  Anklage und Alternativen"
Verlag Westfäl. Dampfboot, Münster, Oktober 2009
250 Seiten, ca. 24 Euro
 
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Stand:12. Dezember 2012