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Hartz IV: "Fördern" durch Kürzen

Zur Aberkennung des Wachstumsbedarfs von Schulkindern und Jugendlichen mit Einführung von Hartz IV

1. Auflage, Mai 2008

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung     5
Bündnisplattform
"Hartz IV - vorsätzliche Kürzungen bei Schulkindern"     6
Hartz IV - Kürzung des Leistungsniveaus vor allem bei Schulkindern     8
Hartz IV - Nicht-Anerkennung des Wachstumsbedarfs von Schulkindern unter 14 Jahren     9
Hartz IV - Nicht-Anerkennung des Wachstumsbedarfs von 14- bis 17-Jährigen     11
Warum die Aberkennung des Wachstumsbedarfs?     12
Nur noch zwei Altersklassen - Zurück in die 40er und 50er Jahre     18
Phrasen pflastern ihren Weg     19
Senkung von Kinderregelsätzen = Förderung der Eltern?     21
Zurück zur Auffanggrenze?     24
Kein Interesse an Kindern aus Armutsfamilien     26
Anhang
Mittel für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke im Regelsatz eines 13-jährigen Schulkindes 1971-2008     27
Kostenloses Material     28

Einleitung
Vor mehr als drei Jahren hat die Bundesregierung die Regelsätze für 1,4 Millionen Kinder zwischen sieben und siebzehn Jahren gesenkt, die von Hartz IV leben. Ab 2005 wird der Bedarf von 13-Jährigen mit dem von Säuglingen gleichgesetzt und der von heranwachsenden Jugendlichen mit dem von erwachsenen Haushaltsangehörigen. Die Senkung bedeutet: der entwicklungsbedingte Wachstumsbedarf wird nicht mehr anerkannt. Zweck der Kürzung bei Kindern war, den Druck auf die Eltern zu erhöhen, Arbeit für Armutslöhne anzunehmen. Die empörende Tatsache, dass Kindern Mittel für Essen und Trinken entzogen werden, um Lohn-senkungen zu ermöglichen, hat bis jetzt kaum Aufmerksamkeit gefunden.
Bisher lag die Aufmerksamkeit nahezu ausschließlich auf dem Eckregelsatz von 347 Euro, dem Regelsatz eines Alleinstehenden, von dem alle Regelsätze, auch die der Kinder, prozentual abgeleitet werden. Der Eckregelsatz ist zweifellos der Dreh- und Angelpunkt von Hartz IV. Er muss deutlich erhöht werden, unserer Meinung nach auf mindestens 500 Euro. Damit würden auch die Regelsätze der Haushalts-angehörigen steigen. Nach der jetzigen Alterseinstufung würden sie auf 300 Euro bei unter 14-Jährigen und 400 Euro bei 14- bis 17-Jährigen steigen. Bei einer Erhöhung auf 420 Euro wären es 252 bzw. 336 Euro.
Bundesregierung und Bundestag treten aber nicht einmal dafür ein, dass der Eckregelsatz mit den Lebenshaltungskosten steigt. Sie setzen sich für die reale Senkung des Eckregelsatzes ein.
Um die Regelsatzblockade wenigstens etwas aufzubrechen, wollen wir den Hebel verstärkt bei der Forderung nach Rücknahme der Regelsatzkürzungen vor allem für Schulkinder ansetzen.
Das ist eine Forderung, die, obwohl eigentlich selbstverständlich, bisher kaum erhoben wurde.
Mit dieser Broschüre wollen wir dazu beitragen, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, die Regelsatzverordnung zu ändern.
Sieben- bis 13-Jährige müssen wieder 20 % mehr bekommen als unter 7-Jährige, d.h. 252 Euro.
14- bis 17-Jährige müssen wieder 90 % des Eckregelsatzes (oder 312 Euro) bekommen statt 80 %.

Mai 2008

Klartext e.V.   

 Rhein-Main-Bündnis gegen
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Stand:12. Dezember 2012