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Inhalt:

  • Thesen
    • 1. Rente mit 60 für alle, nicht nur für Leitungskräfte aus Wirtschaft und Politik
    • 2. Rente mit 67 bereitet Rente mit 70 vor
    • 3. Realität anerkennen: Rente mit 60 statt mit 67/70
    • 4. Die Lebenserwartung von Millionen LohnarbeiterInnen liegt weit unter der allgemeinen Lebenserwartung
    • 5. Nicht die steigende Lebenserwartung, sondern die Profitinteressen des Kapitals machen die Rente mit 67/70 "selbstverständlich"
    • 6. Nicht die Lebenserwartung – das Kapital zieht der Rentenversicherung den finanziellen Boden unter den Füßen weg
    • 7. Erhöhung des Rentenalters auf 67/70 bedeutet Rentenkürzung, vor allem für Jüngere • Drohender Fachkräftemangel? • Betrieblicher Vorruhestand
    • 8. Gesunkene Geburtenrate: Folge der ökonomischen und sozialen Entwicklung des Kapitalismus, nicht der Verantwortungslosigkeit von Frauen
    • 9. Entscheidend für die Finanzierung der Rentenversicherung ist nicht die Zahl der Geburten, sondern die sinkende Nachfrage des Kapitals an den Geborenen
    • 10. Erhöhung des Rentenalters auf 67/70 bedeutet noch stärkere Altersarmut für die Jungen • Reale Renten niedriger als 1975 • Altersarmut vorprogrammiert
    • 11. Erhöhung des Rentenalters auf 67/70 bedeutet Lohnsenkung für Jüngere
    • 12. Rentenkürzungen verlängern die Lebensarbeitszeit von Älteren
    • 13. Rente mit 60 ohne Abschläge wäre objektiv möglich
  • Forderungen
    • 60 Jahre als gesetzliche Regelaltersgrenze
    • Bezug der vollen Rente nach 35 Jahren Versicherungsjahren
    • Grundrente in Höhe von 1.000 Euro brutto als Mindestrente innerhalb der Rentenversicherung (1.000 Euro brutto = 900 Euro netto oder 500 Euro Eckregelsatz plus Warmmiete)
    • Versicherungspflicht für alle – Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze
    • Abschaffung der Deckelung der Beiträge zur Rentenversicherung
    • Einbeziehung aller Einkommensarten in die Versicherungspflicht
    • Wiederanhebung des Körperschaftsteuersatzes und des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer auf die früheren 56%
    • Volle Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
    • Kein Lohn unterhalb eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 10 Euro brutto
    • Keine staatliche Förderung privater Altersvorsorge (betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente usw.)
 
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Stand:12. Dezember 2012