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Arbeitslosengeld auf Lebenszeit

Staatssekretär Chr. K., 46 Jahre alt, wurde Mitte August 1993 fristlos entlassen. Bis Ende November bekommt er seine Bezüge voll weiterbezahlt. Ab Dezember dann fünf Jahre lang 75%. Monatlich also um die 8.000 DM. Danach immer noch mindestens 35%.
Offiziell bekommt er eine "Pension", in Wirklichkeit aber eine Art Arbeitslosengeld. In Rente geht man bekanntlich erst nach Beendigung seines Arbeitslebens.
Alie politischen Beamten d.h. Staatssekretäre, Ministerialdirektoren usw., in Hessen sogar die Fraktionsassistenten der Landtagsfraktionen, bekommen nach ihrer Entlassung Arbeitslosengeld auf Lebenszeit. Selbst wenn sie nur 30 Jahre alt und zehn Tage im Dienst gewesen sind.*

Arbeitslose Spitzenpolitiker liegen in der sozialen Hängematte, denn:
1) Arbeit ist für sie prinzipiell unzumutbar.
2) Sie bekommen keine Sperrzeiten, wenn sie wegen Unfähigkeit entlassen werden oder zumutbare Arbeit ablehnen.
3) Arbeitseinkommen aus Jobs in der Wirtschaft werden auf ihr Arbeitslosengeld nicht bzw. nur unwesentlich angerechnet.

Wenn ein entlassener politischer Beamter wieder Arbeit findet, kann er sein Arbeitslosengeld als Taschengeld behalten.


Es gibt Edelarbeitslose und andere.

Wie z.B. Max P., Bauschlosser, 49 Jahre. Er ist nach einem Arbeitsunfall seit drei Jahren arbeitslos. Es ist ihm zumutbar, als Bauhilfsarbeiter zu arbeiten. Aber keiner nimmt ihn.
Er bezieht Arbeitslosenhilfe in Höhe von 978 DM. Seine Warmmiete beträgt 560 DM. Er könnte Sozialhilfe beantragen. Da er das aber entwürdigend findet und aus besseren Tagen noch Schulden hat, die er abbezahlen will, verdient er dazu. Schwarz, damit er etwas davon hat. Denn er dürfte nur 500 DM behalten.
Max P. gilt als Sozialbetrüger, der mißbräuchlich Arbeitslosenhilfe in anspruch nimmt.

Max P. ist eben kein Mensch erster Klasse wie Staatssekretäre und andere politische Beamte. Wie alle diejenigen, die sich Gesetze für ihn ausdenken, die sie nie auf sich selbst anwenden würden.


Keine Kürzung derArbeitslosenunterstützung! Streichung der "Pensionen" für Spitzenpolitiker vor dem 65. Lebensjahr!



* aus: Hans Herbert v. Arnim, Der Staat als Beute, München - Mai 1993, S. 209-240




Arbeitsloser Staatssekretär
im Ruhestand
Alter: 35 Jahre
Arbeitsloser Staatssekretär
im Ruhestand
Alter: 45 Jahre


 

Arbeitsloser Staatssekretär
im Ruhestand
Alter: 55 Jahre

Arbeitsloser Staatssekretär
im Ruhestand
undsoweiter



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